Förderprogramme zur Energieberatung für kleine und mittelständische Unternehmen
Energiesparen heißt Geld sparen.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht aller aktuellen und laufenden Förderprogramme zur Energieberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland. Kleine und mittelständische Unternehmen können gerade bei der energetischen Sanierung sowie der Verbesserung der Energiebilanz von einigen KMU-Förderprogrammen profitieren. Welche dies im Einzelnen sind, wird in der nachfolgenden Auflistung aufgezeigt und erläutert.
KMU-Förderprogramm: Energieberatung Mittelstand
Bislang lag die Förderung der Energieberatung für den Mittelstand in den Händen der KfW-Bank. Seit Beginn des Jahres 2015 wird die Bearbeitung der Anträge und die Gewährung der Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur BAFA-Förderung “Energieberatung Mittelstand” zusammengestellt und bieten Ihnen die Möglichkeit einen zertifizierten Energieberater zur Nutzung der Fördermittel zu beauftragen.
Alle Informationen zur Förderung: BAFA Energieberatung Mittelstand
KMU-Förderprogramm: Energiemanagementsystem
Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft ist es seit dem 1. August 2014 nur noch statthaft, Unternehmen nach der „Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen“ zu fördern, die einen Stromverbrauch von weniger als 5 Gigawattstunden nachweisen und zugleich ein alternatives System einführen müssen. In solch einem Fall ist ausnahmsweise die Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems entsprechend der DIN-Norm EN ISO 50001 möglich.
Weitere Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung sind, dass das Unternehmen seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat und die Gesamtsumme aller in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen bei maximal 200.000 Euro liegt. Nicht antragsberechtigt sind Firmen, die die „Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG“ in Anspruch nehmen und zur Vorlage einer Zertifizierung verpflichtet sind. Ebenfalls nicht anspruchsberechtigt sind Firmen, die von einer Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs profitieren.
Gefördert wird die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems und eines Energiecontrollings sowie der Kauf von Messtechnik und Software für die Nutzung der Energiemanagementsysteme. Weitere Maßnahmen der Energieberatung werden nicht gefördert.
Die jeweilige Fördersumme bei der Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems und des Energiecontrollings liegt bei maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Höchstbetrag beziffert sich auf 8.000 Euro (Energiemanagementsystem) beziehungsweise 1.500 Euro (Energiecontrolling). Der Erwerb von Messtechnik und Software wird mit 20 Prozent, maximal aber 8.000 Euro (Messtechnik) beziehungsweise 4.000 Euro (Software) bezuschusst. Die gesamten Zuwendungen sind auf einen Betrag von 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren gedeckelt.
KMU-Förderprogramm: Förderung von Solarthermieanlagen zur Prozesswärmeerzeugung
Seit dem Jahr 2012 wird die Installation von Solarthermieanlagen, die eine Bruttokollektorfläche von maximal 1.000 m² aufweisen, mit deutlich höheren Zuschüssen gefördert. Die Fördersumme für Anlagen mit einer Größe von 20 bis 1000 m² Bruttokollektoroberfläche kann bei bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten liegen. Die Anschaffung kleinerer Anlagen wird mit 90 Euro pro Quadratmeter, mindestens aber 1.500 Euro bezuschusst. Der Großteil der gewonnenen Sonnenenergie muss für die Herstellung von Produkten Verwendung finden. Eine anteilmäßige Nutzung für die Gewinnung von Warmwasser und Heizwärme ist allerdings möglich.
Zu den förderfähigen Investitionskosten gehören unter anderem die
Planungskosten für die Solaranlage und die Prozessanbindung,
Anschaffungskosten der Kollektoren,
Aufständerung oder der Kollektorunterbau,
Der Erwerb verschiedene Hydraulikbauteile (beispielsweise Pumpen, Armaturen, Sicherheitseinrichtungen, Rohrleitungen und Wärmeüberträger),
Kosten für Pufferspeicher, Mess- und Regeltechnik sowie
Anfallende Monteurkosten.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die der Effizienzsteigerung oder Optimierung bereits vorhandener Anlagen dienen. Weitergehende Informationen sind bei den Energieberatern, aber auch beim BAFA erhältlich.
KMU-Förderprogramm: Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen
Zur effektiven Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgase hat die Bundesregierung ein integriertes Energie- und Klimaprogramm auf den Weg gebracht. Diese Richtlinie fördert die Umsetzung entsprechender Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen. Dieses Förderprogramm kann auch für Sorptionskälteanlagen in Anspruch genommen werden. Eine Beschränkung auf einzelne Unternehmensformen existiert nicht, die Förderung kann von sämtlichen Unternehmern und Freiberuflern unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
Einstufung der Anlage: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidet nach der bisherigen Verwaltungspraxis, ob es sich bei der vorgesehenen Maßnahme um einen Austausch oder eine Sanierung der Anlage handelt. Um eine entsprechende Einstufung vornehmen zu können, werden einige Unterlagen und Daten benötigt. So müssen Angaben zur Kälteleistung der aktuellen und der neuen Klima- respektive Kälteanlage vorliegen. Ist bislang keine solche Anlage vorhanden, so ist dies ebenfalls dem BAFA mitzuteilen. Ohne das Vorliegen dieser Angaben ist keine verbindliche Aussage über die Gewährung von Zuschüssen, die bei maximal 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten liegen können, möglich.
Förderungen: Beim BAFA können Zuschüsse für eine StatusCheck-Förderung, eine Basisförderung von Alt- und Neuanlagen und eine Förderung von Sorptionskälteanlagen beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch eine Bonusförderung gewährt. Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen stellen die Richtlinien für die De-minimis-Beihilfen dar. So dürfen produzierende Unternehmen nur mit einer maximalen Summe von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren unterstützt werden.
KMU-Förderprogramm: Querschnittstechnologien
Das vor einigen Jahren aufgelegte Programm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ sorgt für eine Steigerung der Energieeffizienz nicht nur in KMU, sondern im gesamten Mittelstand und anderen produzierenden Gewerken. Bislang sind weit mehr als 10.000 Förderanträge eingegangen, was für eine hohe Akzeptanz des Programmes spricht.
Die Fördermittel können auf elektronischem Wege direkt beim BAFA beantragt werden. Dies ist nur über die Antragsmaske bafa.de Energie/Querschnittstechnologien/Elektronische Antragstellung möglich.
Durch die Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien werden beispielsweise der Ersatz einzelner Anlagen respektive Aggregate durch wesentlich effizientere Maschinen unterstützt, sofern das Netto-Investitionsvolumen zwischen 2.000 und 30.000 Euro beträgt. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören unter anderem
Elektrische Motoren und Antriebsysteme,
Drucklufterzeuger,
Pumpen,
Ventilatoren,
Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern oder in der Raumlufttechnik
sowie bis Ende des Jahres 2014 die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen durch die Nutzung von LED-Technik.
Eine weitere Variante stellt die systemische Optimierung dar. Hier müssen mindestens zwei Querschnittstechnologien erneuert oder ersetzt und das Investitionsvolumen bei mindestens 30.000 Euro liegen. Vor Beginn dieser Maßnahmen muss eine detaillierte Energieberatung erfolgen, die beispielsweise durch die KfW-Bank oder die jeweilige Landesbank bezuschusst wird. In Thüringen ist dies die Thüringer Aufbaubank. Eine Förderung der Querschnittstechnologien ist nur dann möglich, sofern die Endenergieeinsparung bei mindestens 25 Prozent liegt und nachweisbar ist. Durch die systemische Optimierung kann die Anschaffung hocheffizienter Beleuchtungstechologien sowie Anlagen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung gefördert werden. Weitere zusätzliche Leistungen wie die Dämmung von Leitungen, Armaturen und Pumpen werden genauso gefördert wie die Durchführung einer Energieberatung sowie die Beschaffung verschiedenster Messtechnik, mit der der aktuelle Energieverbrauch ermittelt werden kann.
KMU-Förderprogramm: „Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse“
Die Steigerung der Energieeffizienz erweist sich für die deutsche Industrie immer mehr als Schlüsselfrage, um im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben. Dieses Problem hat die Bundesregierung erkannt und deshalb dieses Förderprogramm entwickelt, dessen Guthaben aus dem Sondervermögen „Energie und Klimafonds“ entnommen wird. Ziel ist es, Unternehmen für energieeffiziente und klimaschonende Produktionsvorgänge zu gewinnen. Antragsberechtigt sind Firmen aus dem produzierenden Gewebe, die ihren Sitz oder zumindest eine Niederlassung in Deutschland betreiben, sowie Contractoren, die bei antragsberechtigten Unternehmen eine förderfähige Maßnahme durchführen. Dies muss unter der Maßgabe eines Contracting-Vertrages erfolgen.
Gefördert werden unter anderem
Der Umstieg auf energieeffizientere Technologien,
Maßnahmen, die eine Nutzung von anfallender Energie aus Produktionsprozessen ermöglichen sowie
Sonstige Möglichkeiten der energetischen Optimierung von Produktionsverfahren.
Die Förderung einzelner Projekte erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung. Hierfür wird ein Zuschuss von maximal 20 Prozent der Kosten gewährt, die für den Einsatz einer umweltgerechteren Technologie gegenüber herkömmlichen und energieintensiveren Anlagen entstehen (Investitionsmehrkosten). Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die maximale Zuwendungshöhe ist pro Vorhaben auf 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Eine entsprechende Auswahl der Vorhaben wird zum Quartalsende vorgenommen.
Voraussetzungen: Um zum Wettbewerb zugelassen zu werden, müssen einige Kriterien erfüllt sein und selbstverständlich auch nachgewiesen werden. So müssen sich die Investitionsmehrkosten auf mindestens 50.000 Euro belaufen sowie im Drei-Jahres-Vergleich eine Energieeinsparung von mindestens 5 Prozent und pro 100 Euro Investitionsmehrkosten mindestens 100 kg CO²-Einsparung erreicht werden. Eine Beantragung der Fördermittel ist während der gesamten Realisierung der Maßnahmen möglich.
KMU-Förderprogramm: KfW-Energieeffizienzprogramm
Die Steigerung der Energieeffizienz erweist sich für die deutsche Industrie immer mehr als Schlüsselfrage, um im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben. Dieses Problem hat die Bundesregierung erkannt und deshalb dieses Förderprogramm entwickelt, dessen Guthaben aus dem Sondervermögen „Energie und Klimafonds“ entnommen wird. Ziel ist es, Unternehmen für energieeffiziente und klimaschonende Produktionsvorgänge zu gewinnen. Antragsberechtigt sind Firmen aus dem produzierenden Gewebe, die ihren Sitz oder zumindest eine Niederlassung in Deutschland betreiben, sowie Contractoren, die bei antragsberechtigten Unternehmen eine förderfähige Maßnahme durchführen. Dies muss unter der Maßgabe eines Contracting-Vertrages erfolgen.
Gefördert werden unter anderem:
Der Umstieg auf energieeffizientere Technologien,
Maßnahmen, die eine Nutzung von anfallender Energie aus Produktionsprozessen ermöglichen sowie
Sonstige Möglichkeiten der energetischen Optimierung von Produktionsverfahren.
Die Förderung einzelner Projekte erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung. Hierfür wird ein Zuschuss von maximal 20 Prozent der Kosten gewährt, die für den Einsatz einer umweltgerechteren Technologie gegenüber herkömmlichen und energieintensiveren Anlagen entstehen (Investitionsmehrkosten). Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die maximale Zuwendungshöhe ist pro Vorhaben auf 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Eine entsprechende Auswahl der Vorhaben wird zum Quartalsende vorgenommen.
Voraussetzungen: Um zum Wettbewerb zugelassen zu werden, müssen einige Kriterien erfüllt sein und selbstverständlich auch nachgewiesen werden. So müssen sich die Investitionsmehrkosten auf mindestens 50.000 Euro belaufen sowie im Drei-Jahres-Vergleich eine Energieeinsparung von mindestens 5 Prozent und pro 100 Euro Investitionsmehrkosten mindestens 100 kg CO²-Einsparung erreicht werden. Eine Beantragung der Fördermittel ist während der gesamten Realisierung der Maßnahmen möglich.
KMU-Förderprogramm: Energieberatung Mittelstand
Durch das KfW-Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ wird die Hinzuziehung eines durch die KfW-Bank beziehungsweise deren Regionalpartner zertifizierten Energieberaters bezuschusst. Dieses Programm läuft allerdings mit Wirkung zum 31.12.2014 aus. Eine Neuauflage des Programms Anfang des Jahres 2015 ist durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geplant. Selbstverständlich werden wir Sie auf hier auf dieser Webseite über diese Neuerungen zeitnah informieren, sobald uns entsprechende Informationen vorliegen. Sie können aber auch selbst auf der Webseite www.bafa.de entsprechende Informationen einholen.
Möchten Sie noch 2014 in den Genuss einer entsprechenden Förderung kommen, muss der Antrag bis zum 15.12.2014 vollständig auf der Antragsplattform erfasst und bis spätestens zum 31.12.2014 die Empfehlung des Regionalpartners in der Regionalpartnerplattform eingegangen sein.
Die Beratung durch den Energieberater erfolgt in zwei separaten Abschnitten. Bei der Initialberatung wird auf die derzeitige energetische Situation, die Beschreibung bestehender Mängel und auf Möglichkeiten der Energieeinsparung eingegangen. In der daran anschließenden Detailberatung geht der Energieberater noch umfangreicher auf die aktuelle Ist-Situation ein, unterbreitet Vorschläge zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und entwickelt gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmeplan, bei dessen Verwirklichung er ebenfalls behilflich sein kann. Die Kosten für die Energieberatung werden bis zum 31.12.2014 anteilig durch die KfW-Bank unter Maßgabe der weiter oben genannten Kriterien übernommen.
Nicht gefördert werden Sanierungsfälle und Firmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sowie Unternehmen aus der Landwirtschaft, der Fischerei, der Aquakultur sowie aus dem Versicherungs- und Bankenwesen.
Weiterführende Links:
- Weiterführende Informationen zum Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand„
- Informationen zur KfW-geförderten „Initialberatung“ (für KMU)
- Informationen zur KfW-geförderten „Detailberatung“ (für KMU)
- Förderantrag zur KfW-geförderten „ Energieberatung“ (für KMU)
IRFAN BAKIR, M. Sc.
Wirt.-Ing. Energiemanagement
+49(0)30 23 93 42 50
+49(0)30 23 93 42 51
bakir@revobis.de