BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“

Bislang lag die Förderung der Energieberatung für den Mittelstand in den Händen der KfW-Bank. Seit Beginn des Jahres 2015 wird die Bearbeitung der Anträge und die Gewährung der Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Diese Seite bietet alle wichtigen Informationen zur BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“ und bietet Ihnen die Möglichkeit einen zertifizierten Energieberater für die Förderung zu beauftragen.

Was wird gefördert?

Viele KMU nutzen entstehende Abwärme nur in geringem Maße, während die Gebäude auch nicht immer dem neuesten Stand entsprechen. Das Programm Energieberatung Mittelstand wurde aufgelegt, um den Unternehmen durch speziell ausgebildete Energieberater Möglichkeiten der Energieeinsparung und somit zur Senkung der entstehenden Produktionskosten aufzuzeigen. Die Realisierung dieser Maßnahmen kann der BAFA Energieberater ebenfalls begleiten. Voraussetzung ist in diesem Fall allerdings, dass zuvor eine Energieberatung mit schriftlicher Analyse erfolgte.
Mit der BAFA Energieberatung sollen der bestehende Energieverbrauch eines Gebäudes respektive einer Gebäudegruppe, der vorhandenen technischen Geräte und die derzeitige Nutzung ermittelt werden. Da der Energieberater nicht zum analysierten Unternehmen gehören darf, ist eine unabhängige Kontrolle gewährleistet. Die umfassende Analyse der Ist-Situation soll eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Energieeinsparung, aber auch zur Nutzung entstehender Abwärme aufzeigen. Auf Wunsch begleitet der Energieberater die Umsetzung der Maßnahmen. Sehr gern können Sie uns mit der Durchführung der Energieberatung sowie der Umsetzungsbegleitung beauftragen.

Wie hoch fallen die Zuschüsse der BAFA aus?

Die Kosten für den Energieberater werden mit 80 Prozent bezuschusst. Treten in einem Unternehmen jährliche Energiekosten von unter 10.000 Euro auf, beträgt der maximale Zuschuss 800 Euro. Liegen die jährlichen Energiekosten höher, wird ein maximaler Zuschuss von 8.000 Euro gewährt. In dieser Fördersumme ist auch der Betrag für die Umsetzungsbegleitung durch den BAFA Energieberater enthalten. Sehr gern können Sie uns mit der Energieberatung sowie der Umsetzungsbegleitung beauftragen. Selbstverständlich wurden wir als BAFA Energieberater gelistet.

Welche Kriterien müssen eingehalten werden?

Von der BAFA Förderung Energieberatung Mittelstand können KMU profitieren, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von maximal 50 Millionen Euro erwirtschaften.
In diesem sowie in den beiden vorangegangenen Jahren darf das Unternehmen „De-minimis“-Beihilfen von maximal 200.000 Euro erhalten haben, wobei der Zuschuss für die Energieberatung Mittelstand mit hinzuzurechnen ist. Straßentransportunternehmen dürfen innerhalb des gleichen Zeitraums maximal 100.000 Euro „De-minimis“-Beihilfe erhalten haben.
Die anstehenden Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der BRD durchgeführt werden. Eine erneute Förderung der Energieberatung ist nach Ablauf von 24 Monaten möglich.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen:

  • Die für die Erzeugung von landwirtschaftlichen Gütern zuständig sind,
  • Aus den Bereichen Fischerei und Aquakultur,
  • An denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 25 Prozent oder gar mehr beteiligt sind,
  • Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften,
  • Welche im laufenden oder vorhergehenden Jahr einen Antrag nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben und
  • Gegen die ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.

Wurde die BAFA Förderung Energieberatung Mittelstand in Anspruch genommen, erhält das Unternehmen eine „De-minimis“-Bescheinigung, die innerhalb bestimmter Fristen bei weiteren Vorhaben, für die Zuschüsse beantragt werden, vorzulegen ist.

Inhalte der Energieberatung Mittelstand

Bei der Energieberatung müssen die Anforderungen an ein Energieaudit eingehalten werden. Sie ist förderfähig, sofern

  • Sie auf der Basis von aktuellen, vor Ort gemessenen und zugleich belegbaren Betriebsdaten über den Energieverbrauch und den Lastprofilen beim Stromverbrauch basiert,
  • Eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils erfolgt,
  • Die Verhältnismäßigkeit der Beratung gewährleistet ist,
  • Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften,
  • Welche im laufenden oder vorhergehenden Jahr einen Antrag nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben und
  • Die Gesamtenergieeffizienz und
  • Die wichtigsten Verbesserungsmaßnahmen aufzeigt.

Wie werden die Fördermittel beantragt?

Die Fördermittel werden direkt über die Webseite der BAFA beantragt. Hier stehen Online-Dokumente zur Verfügung, die heruntergeladen und ausgefüllt werden müssen. Der Antrag muss vor Beginn der Energieberatung gestellt werden.
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular muss ein Angebot oder Kostenvoranschlag des Energieberaters hinzugefügt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, wie sie bei der BAFA eingegangen sind.
Spätestens zwölf Monate nach Bewilligung der Förderung muss der Verwendungsnachweis bei der BAFA eingegangen sein. Zu diesen Unterlagen gehören auch

  • Die Verwendungsnachweiserklärung,
  • Die Rechnung des Energieberaters inklusive Überweisungsbestätigung bzw. Bankbestätigung,
  • Der Beratungsbericht,
  • Eine Aufstellung der durchgeführten oder begleiteten Maßnahmen, sofern eine Inanspruchnahme der Umsetzungsbegleitung erfolgte,
  • Bereits vorhandene „De-minimis“-Erklärungen für in den letzten drei Jahren insgesamt erhaltene staatliche Beihilfen.

Sobald die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt ist, wird der Zuschuss an das antragstellende Unternehmen überwiesen.
Die Bescheinigung über die Gewährung von „De-minimis“-Beihilfen muss über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt und auf Anforderung den berechtigten Stellen vorgelegt werden. Zu diesen Stellen gehören die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die jeweilige Landesverwaltung und die bewilligende Stelle.
Der Zuwendungsempfänger muss sämtliche Unterlagen, die für die Bewilligung des Zuschusses eingereicht wurden, über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahren und auf Nachfrage erneut vorlegen. Zu diesen Unterlagen gehört auch der Nachweis über die anfallenden Energiekosten.

Diese Dienstleistungen übernehmen wir für Ihr Unternehmen

Unser Energieberater besitzt einen Abschluss als Dipl.-Wirtsch.-Ingenieur für Maschinenbau und Energietechnik (FH) und verfügt über jahrelange Erfahrungen als Energieberater. Selbstverständlich verfügt er über eine entsprechende Zusatzqualifikation und berät hersteller- respektive anbieter, produkt- und vertriebsneutral. Er wurde von der BAFA zugelassen und kann auch Ihr Unternehmen umfassend über die verschiedensten Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten.
Sollten Sie weitere Fragen zur Energieberatung Mittelstand und die verschiedensten Möglichkeiten der BAFA Förderung haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sehr gern beraten wir Sie auch über die Finanzierungsmöglichkeiten der Umbaumaßnahmen, beispielsweise durch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank und durch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.

IRFAN BAKIR, M. Sc.

Wirt.-Ing. Energiemanagement

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