BAFA Vor-Ort-Beratung

Viele Bestandsimmobilien weisen hinsichtlich der Energiebilanz erheblichen Nachholbedarf auf. Dies fällt spätestens dann auf, wenn für den Verkauf der Immobilie ein Energieausweis beantragt werden muss, der entsprechende Daten enthält. Wer zuvor umfassend in seine Immobilie investiert und beispielsweise die Wärmedämmung verbessert, erzielt in der Regel einen wesentlich höheren Verkaufspreis. Aber auch bei selbst genutztem Wohnraum macht sich eine energetische Sanierung schnell in wesentlich niedrigeren Heizkosten, aber auch in einem angenehmeren Raumklima bemerkbar, sodass sich die Kosten – je nach durchgeführter Maßnahme – innerhalb von einigen Monaten oder wenigen Jahren amortisieren.

Weshalb eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen?

Ein Energieberater schaut sich den Zustand des Gebäudes, aber auch dessen Heiztechnik ganz genau an. Er wird Ihnen entweder anhand eines Sanierungskonzeptes aufzeigen, wie die Immobilie das Niveau eines KfW-Energieeffizienzhauses erreichen kann oder einen Sanierungsfahrplan erstellen. Letzterer soll aufzeigen, durch welche aufeinander abgestimmten Maßnahmen eine umfassende energetische Sanierung erzielt werden kann. Hier gilt es unter anderem, die thermische Hülle des Gebäudes, aber auch die Anlagentechnik in enger Abstimmung zu sanieren.

Woraus besteht eine Vor-Ort-Beratung und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Eine Vor-Ort-Beratung besteht aus mindestens drei Bereichen. Dazu gehören die Aufnahme der Daten direkt vor Ort, die Erstellung es Energieberatungsberichtes und die daran anschließende Erläuterung des dem Beratenden vorzulegenden Berichts. Der Beratene selbst kann sich sowohl für eine telefonische als auch eine direkte Vor-Ort-Erläuterung entscheiden.

Voraussetzung für eine Förderung der Vor-Ort-Beratung ist allerdings, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude bis zum 31. Januar 2002 eingereicht bzw. erstattet wurde. Weiterhin ist Voraussetzung, dass der umbaute Raum seitdem um nicht mehr als 50 Prozent verändert wurde. Zugleich müssen die Gebäude von vornherein als Wohngebäude geplant und genutzt worden sein. Zugleich ist eine beabsichtigte Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden möglich. Dies wird auch als Umwidmung bezeichnet.

Eine Vor-Ort-Beratung kann durch

  • Eigentümer von vermieteten oder selbst genutzten Wohngebäuden,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Rechtlich selbstständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive der Wohnungswirtschaft,
  • Betrieben des Agrarbereiches,
  • Juristischen Personen oder sonstigen Einrichtungen,
  • die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen,
  •  Mieter und Pächter eines Gebäudes

in Anspruch genommen werden.

Ein Anspruch auf die Erstattung einer Vor-Ort-Beratung besteht beispielsweise dann nicht, wenn sich das Gebäude im Eigentum rechtlich selbstständiger Unternehmen befindet, die mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben oder einen Umsatz von 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro oder mehr pro Jahr erzielen. Für rechtlich selbstständige Unternehmen gelten zudem weitere Kriterien, um eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen zu können. Welche Kriterien dies im Einzelnen sind, erläutert Ihnen unser Energieberater.

Höhe des Zuschusses

Der Antrag auf Gewährung eines BAFA Zuschusses erfolgt direkt über den Energieberater. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wird ein 60-prozentiger Zuschuss von maximal 800 Euro, für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten von maximal 1.100 Euro gewährt.
Gehört die Immobilie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so erhält der Berater ein zusätzliches Honorar von höchstens 500 Euro, wenn er eine zusätzliche Erläuterung während einer Wohnungseigentümerversammlung vornimmt. Während bei selbst genutzten Immobilien zwischen Erstellung des Berichtes und der Erläuterung maximal sechs Monate verstreichen dürfen, bis die Unterlagen bei der BAFA eingereicht werden müssen, verlängert sich dieser Zeitraum bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf maximal zwei Jahre.
Wer für eine Energieberatung vor Ort Mittel der Bundesländer beantragt, muss darauf achten, dass diese 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen. Eine Beantragung weiterer Bundesmittel, um diese mit den Zuschüssen für die BAFA Vor-Ort-Beratung zu kombinieren, ist nicht möglich. Selbstverständlich informiert Sie unser Energieberater über verschiedene regionale Zuschussprogramme, aber auch über zinsgünstige KfW-Darlehen, mit denen Sie die Realisierung der Maßnahmen – auf Wunsch auch mit einer Baubegleitung durch uns – in Angriff nehmen können.

Im Energiebericht enthaltene Daten

Bei der Vor-Ort-Beratung müssen beispielsweise Informationen über den derzeitigen Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik festgehalten werden. Dies kann auch fotografisch geschehen. Auf der Basis dieser Daten ist eine aktuelle Energiebilanz zu erstellen. Zugleich müssen die Daten der letzten drei Heizperioden erfasst werden und in die Berechnung des Mittelwertes einfließen. Zugleich muss eine Gegenüberstellung von Energiebedarf und tatsächlichem –verbrauch erfolgen, die dem Beratenen zu erklären ist.
Wurden bislang keine Anlagen genutzt, die den erneuerbaren Energien hinzuzurechnen sind, so ist es erforderlich, einen ergänzenden Maßnahmenvorschlag zu erstellen, auch wenn das KfW-Energieeffizienzniveau auch ohne diese Maßnahme erreicht würde. Ist die Erreichung eines solchen Niveaus mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, muss dies im Energieberatungsbericht begründet werden. Wir beraten Sie auch in dieser Hinsicht in aller Ausführlichkeit über die verschiedenen Maßnahmen und die Möglichkeit der Realisierung.
In dem von uns erstellten Energiebericht finden Sie Informationen über die durch die Maßnahmen zu erwartenden Endenergiekosten und CO2-Emissionen.
In dem von uns erstellten Bericht finden Sie Informationen über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die bei Bedarf aufeinander aufbauen. Schon die Realisierung der wichtigsten, an den ersten Stellen aufgeführten Maßnahmen, birgt erhebliches Einsparpotenzial. Wichtig ist, dass die erste erwähnte und durchgeführte Sanierungsmaßnahme nach einem Bundesförderprogramm förderfähig ist, wobei wir Sie selbstverständlich auf die jeweiligen Programme und die Höhe der Fördermittel hinweisen.

Welche Kriterien muss ein Energieberater erfüllen?

Nicht jeder kann als BAFA Energieberater tätig werden, und das ist auch gut so. Schließlich erwarten Sie von einem Energieberater eine profunde Analyse der Gebäudesituation und eine anbieter-, hersteller- und produktneutrale Bewertung.

Ein Energieberater muss beispielsweise einen Hochschulabschluss in den Fachbereichen Bauingenieurwesen, Architektur, Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Elektrotechnik oder Maschinenbau nachweisen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit dem Abschluss in einem anderen technischen naturwissenschaftlichen Zweig als Energieberater tätig zu werden, sofern das Studium auch eines der erwähnten Fachgebiete umfasst. Zugleich muss eine Qualifizierung mit einem Umfang von mindestens 130 Unterrichtseinheiten erfolgreich beendet worden sein.
Für Personen, die über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der entsprechenden Fachrichtung verfügen, ist eine zusätzliche Qualifizierung im Umfang von weiteren 210 Einheiten notwendig.
Personen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmschutz verfügen, ist nur eine zusätzliche Qualifikation von 70 Einheiten vorgeschrieben.
Entsprechende Zertifikate sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Unser Energieberater besitzt einen Fachhochschulabschluss als Diplom-Wirtschafts-Ingenieur im Bereich Maschinenbau und Energietechnik, hat an den Qualifizierungslehrgängen erfolgreich teilgenommen und verfügt mittlerweile über eine langjährige Berufserfahrung. Er wird Sie nicht nur umfassend über die notwendigen und möglichen Sanierungsmaßnahmen informieren, sondern steht Ihnen auch gern während der Umbauarbeiten zur Verfügung. So können Sie sicher gehen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt und kontrolliert werden und eine Bezuschussung seiner Kosten durch die BAFA erfolgt. Aber auch die für die Beantragung des KfW-Darlehens respektive Tilgungszuschusses notwendigen Unterlagen, die für eine energetische Sanierung erforderlich sind, stellt er Ihnen aus.
Selbstverständlich stellt er Ihnen die verschiedenen Maßnahmen in aller Ausführlichkeit dar. Dazu können beispielsweise verschiedene Maßnahmen der Wärmedämmung, aber auch unterschiedliche Heizsysteme, sowie die Installation von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen gehören, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wie beantrage ich eine BAFA Vor-Ort-Beratung?

Wie bereits erwähnt, wird die Kostenübernahme direkt durch den Energieberater bei der BAFA beantragt. Während des vorangegangenen Ortstermins wird er Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen und eventuell schon auf einige gravierende Mängel hinweisen. Beauftragen Sie unseren Energieberater, so reicht er den Antrag auf eine Vor-Ort-Beratung direkt bei der BAFA ein und erstellt daraufhin den umfassenden Analysebericht. Diesen stellt er Ihnen während eines weiteren Gespräches ausführlich vor und geht bei dieser Präsentation selbstverständlich auch auf Ihre Fragen ein. Sodann wird der Bericht sowie die weiteren notwendigen Unterlagen bei der BAFA eingereicht, die dann den Zuschuss direkt an den Energieberater auszahlt. Sie selbst müssen den in der Rechnung ausgewiesenen Eigenanteil begleichen.
Auch die kreditgewährende Bank benötigt den Bericht, um sich ein besseres Bild von der derzeitigen Situation zu verschaffen und eine entsprechende Beurteilung vornehmen zu können. Dies wiederum ist ausschlaggebend, ob Sie ein entsprechendes Darlehen bewilligt bekommen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für ein KfW-Darlehen, welches Sie ebenfalls über Ihre Bank beantragen müssen. Deshalb sollten Sie den Bericht der durchgeführten Vor-Ort-Beratung auch bei Ihrem kreditgewährenden Finanzinstitut einreichen, sofern Sie diesen nicht eigenständig anfordert.

IRFAN BAKIR, M. Sc.

Wirt.-Ing. Energiemanagement

+49(0)30 23 93 42 50
+49(0)30 23 93 42 51
bakir@revobis.de